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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Anwendungsbereich
Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsabschlüsse und Lieferungen gegenüber unseren Kunden gelten ausschliesslich unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend als „Bedingungen“ bezeichnet) in ihrer jeweils bei Vertragsschluss aktuellen Fassung, ohne dass es ihrer nochmaligen Übersendung oder eines erneuten Hinweises bedarf. Dem Käufer stehen nur die in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Ansprüche zu. Alle anderen Ansprüche des Käufers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Mit der ersten Bestellung bzw. der ersten Annahme der Lieferung erkennt der Käufer unsere Bedingungen an und verzichtet auf eigene, widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen, selbst wenn diese in späteren Dokumenten wie Offerten, Rechnungen und Lieferscheinen erwähnt werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers finden, selbst bei Kenntnis von uns, keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird durch uns ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Angebote / Preise / Zahlungsbedingungen

2.1. Wenn mündlich Kaufverträge abgeschlossen werden, so gelten diese unter Vorbehalt der schriftlichen Auftragsbestätigung. Unsere schriftliche Auftragsbestätigung ist für beide Seiten bindend. Mündliche Absprachen und Nebenabreden bedürfen zur Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2.2. Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Qualität, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend; massgebend ist einzig die Auftragsbestätigung.

2.3. Jeder Vertragsschluss und jede Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Bei der Gefahr der nicht rechtzeitigen oder der mangelhaften Belieferung durch unsere Zulieferer sind wir berechtigt, vergleichbare Deckungsgeschäfte zu tätigen ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

2.4. Unsere Preiszusammensetzung (z.B. Nettopreise/Bruttopreise/Nebenkosten wie Fracht, Versicherungen, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- Steuern, Abgaben, Gebühren, Bewilligungen) ist der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Wir behalten uns eine Preisanpassung vor, falls zwischen dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung und der vertragsmässigen Erfüllung Nebenkosten-Erhöhungen stattgefunden haben (z.B. Frachtkosten, Versicherungen, Steuern, Abgaben).

2.5. Unsere Rechnungen sind, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung, ohne Skonto und ohne weitere Abzüge zu zahlen.

2.6. Hält der Käufer die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein, so kommt er, ohne dass es einer Mahnung bedarf, mit Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug und schuldet einen Verzugszins von 5%. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behalten wir uns vor. Bestehen mehrere Forderungen gegenüber dem Käufer, so sind wir berechtigt, die Anrechnung von Zahlungen auf die einzelnen Forderungen zu bestimmen. Befindet sich der Käufer mit einer Forderung in Verzug, sind wir berechtigt, sofort, ohne besondere Ankündigung, alle weiteren Lieferungen zu verweigern, bis der Kunde vorgeleistet hat.

2.7. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen einer Gegenforderung steht dem Käufer nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu und (kumulativ) nur, wenn diese Ansprüche unbestritten, durch uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Abtretung von Rechten des Käufers bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

3. Lieferung / Leistung

3.1. Von uns bekannt gegebene Bereitstellungs- und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt worden sind.

3.2. Der Ort und der Zeitpunkt der Bereitstellung / Lieferung der Ware ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Wird die Ware nicht rechtzeitig abgeholt oder angenommen, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers einzulagern.

3.3. Haben wir Ware auf Abruf bereitzustellen oder zu liefern und werden die jeweils zu liefernden Teilmengen vom Kunden nicht rechtzeitig abgerufen oder eingeteilt, so sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung von 5 Tagen berechtigt, selbst einzuteilen und die Ware bereit zu stellen bzw. im Falle der Lieferpflicht zu liefern. Uns steht wahlweise das Recht zu, die Vertragserfüllung abzulehnen und stattdessen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

3.4. Obliegt uns die Lieferpflicht, sind vorzeitige und teilweise Lieferungen zulässig. Die Liefermodalitäten/Lieferbedingungen sind der Auftragsbestätigung zu entnehmen.

3.5. Falls uns die notwendigen Angaben zur Erfüllung des Vertrages nicht rechtzeitig zugehen oder bei nachträglicher Abänderung der Bestellung durch den Kunden, verlängert sich die Lieferfrist um die Zeit der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen weiteren Organisationszeit. Dies gilt auch falls ohne unser Verschulden Ereignisse eintreten, die bei uns oder unseren Zulieferern den geordneten Verlauf der Arbeiten zur Erfüllung des Vertrages beeinträchtigen, beispielsweise bei Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Streiks, Cyberangriffen, Energieausfall, Verkehrsstaus, Feuer, Diebstahl, behördlichen Liefersperren oder Bezugsverboten von Produkten etc.

3.6. Lieferverzögerungen geben dem Käufer weder Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag noch auf Schadenersatz.

3.7. Bei Vertragsabschlüssen, deren Abwicklung sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, wird jede Lieferung als ein eigenständiger Vertrag behandelt. Eine mangelhafte oder nicht rechtzeitige Lieferung hat keinen Einfluss auf die übrigen, noch ausstehenden Lieferungen.

3.8. Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und auf Gefahr des Käufers. Die Versicherung ist Sache des Käufers.

4. Warenkontrolle und Mängelrüge

4.1. Der Käufer hat die Ware umgehend nach Erhalt zu prüfen und uns allfällige Mängel sofort schriftlich anzuzeigen. Die schriftliche Beanstandung muss die genaue Bezeichnung des Mangels sowie die Tatsachen, denen zu entnehmen ist, dass die gelieferte und beanstandete Ware identisch ist, enthalten. Unwesentliche Abweichungen der Ware von der Beschaffenheit stellen keinen Mangel der Ware im Ganzen oder in Teilbereichen dar. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äusserungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemässe Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Angaben in unseren Prospekten und sonstigem Informationsmaterial geben nur Annäherungswerte wieder und sind unverbindlich. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.

4.2. Falls innert 8 Tagen seit Erhalt der Ware keine schriftliche Beanstandung erfolgt (Rügefrist) ist, gilt die Ware als genehmigt. Versteckte Mängel hat der Käufer umgehend nach Entdeckung schriftlich zu beanstanden, ansonsten die Ware ebenfalls als genehmigt gilt.

4.3. Die Vermischung, Weiterverarbeitung und Weiterveräusserung von Waren, bei denen Mängel festgestellt wurden oder bei Anwendung äusserster Sorgfalt hätten festgestellt werden können oder die nicht eingehend auf versteckte Mängel überprüft worden sind, erfolgt ausschliesslich auf das Risiko des Käufers. Wir haften nicht für Schäden, die dem Käufer durch Vermischung, Verarbeitung oder durch Verkauf entstehen.

4.4. Bei der Geltendmachung von Transportschäden hat der Käufer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme gemeinsam mit dem Transportunternehmer zu erstellen und uns diesen Beleg vorzulegen. Bei verdeckten Transportschäden, die sich erst nach dem Auspacken zeigen, lassen die Transportunternehmen nur kurze Reklamationsfristen zu. Es obliegt dem Käufer, dies bei der Frist zur Prüfung der Ware zu berücksichtigen. Wir haften nur insoweit, als wir in der Lage sind, uns bei dem Transportunternehmen auf dem Regressweg schadlos zu halten. Dies gilt nicht bei festgestellter unzureichender Verpackung, soweit die Verpackung uns obgelegen hatte.

4.5. Auch im Falle einer Mängelrüge ist der Käufer verpflichtet, seinen Zahlungsverpflichtungen und Terminen uns gegenüber vertragsgemäss nachzukommen. Ein Leistungsverweigerungsrecht gemäss Art. 82 OR wird ausgeschlossen.

4.6. Die Rücknahme von bestellungskonform ausgelieferter Ware ist nur mit unserer Zustimmung möglich. Ausserdem ist die Ware einwandfrei, ungebraucht und originalverpackt auf Kosten des Käufers an uns zu retournieren. Im Falle der Rücknahme der Ware sind wir berechtigt, 15 % des Nettowarenwerts zuzüglich Auslagen (wie namentlich Frachtkosten) zu berechnen.

5. Gewährleistung

5.1. Für Mängel an der Ware haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche nach den Bestimmungen dieser Ziffer.

5.2. Mängel sind ausschliesslich Fehler, die nachweisbar ihre Ursache in schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben. Fehler aufgrund von natürlicher Abnützung sowie aufgrund unsachgemässer Behandlung (mangelhafte Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässige Beanspruchung, eigene Bau- und Montagearbeiten etc.) durch den Käufer stellen keinen Mangel dar.

5.3. Mängel an der Ware beheben wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Käufer gewährt uns für die Mängelbehebung eine verhältnismässige Frist von mindestens 60 Tagen. Sollten wir den Mangel innert dieser Frist nicht oder nicht erfolgreich behoben haben, so kann der Käufer lediglich Minderung oder Wandelung verlangen; letztere ist im Falle eines geringfügigen Mangels ausgeschlossen. Ein Schadensersatzanspruch steht dem Käufer nur zu, wenn wir den Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs gekannt haben. Dieser Schadenersatz ist beschränkt auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.

5.4. Abweichend von vorstehender Ziff. 5.3. sind wir bei begründeten Ansprüchen des Käufers nach unserem Ermessen berechtigt, unsere Gewährleistung vorrangig dadurch zu erfüllen, dass wir für den Käufer unsere eigenen Gewährleistungsansprüche und/oder sonstigen Ansprüche gegenüber unseren jeweiligen Vorlieferanten haben, einschliesslich etwaiger Nachbesserungsansprüche, beim Vorlieferanten geltend machen und an den Käufer weitergeben. Zu diesem Zweck treten wir diese Ansprüche im Vorhinein an den Käufer ab, verpflichten uns aber gleichzeitig, solange der Käufer nicht widerspricht, diese Ansprüche selbst und im Verhältnis zum Hersteller im eigenen Namen zugunsten des Käufers geltend zu machen. Wenn solche Ansprüche gegen den Vorlieferanten nicht oder nicht mehr bestehen, oder ohne Klage nicht durchsetzbar sein sollten, tragen wir jedoch in jedem Fall die Gewährleistung selbst nach Massgabe der vorstehender Ziff. 5.3.

5.5. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, unabhängig des Rechtsgrundes. Wir haften deshalb insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind; namentlich haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5.6. Unsere Haftung aufgrund anderweitiger Vertragsverletzung ist beschränkt auf die Höhe des Kaufpreises der gekauften Ware.

5.7. Die Gewährleistungsansprüche einschliesslich Schadensersatzansprüche wegen anderweitigen Vertragsverletzungen verjähren mit Ablauf von 1 Jahr nach Ablieferung der Ware an den Käufer bzw. im Falle eines Konsumentenkaufs gemäss Art. 210 Abs. 4 OR mit Ablauf von zwei Jahren nach Ablieferung der Ware an den Käufer.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Sämtliche von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Tilgung aller gegenwärtigen, bedingten oder zukünftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer.

6.2. Der Käufer ist berechtigt, ihm gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräussern und weiter zu verarbeiten, solange er uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug gerät. Der Käufer ist bei einer weiteren Veräusserung verpflichtet, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auch seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräussern, wenn die Ware vom Dritterwerber nicht sofort bezahlt wird.

6.3. Ein vertragswidriges Verhalten des Käufers berechtigt uns, ohne vorherige Mahnung und Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und allfällige Schadensersatzansprüche geltend zu machen und die Ware herauszuverlangen.

6.4. Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen, einschliesslich Sicherheiten und Rechte ab, die ihm aus der Weiterveräusserung an den Dritterwerber erwachsen.

7. Rechtsfall / Erfüllungsort / Gerichtsstand / Nebenbestimmungen

7.1. Für alle, auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns gilt ausschliesslich das schweizerische Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. 

7.2. Der Erfüllungsort ist an unserem Geschäftssitz in Altendorf SZ.

7.3. Für alle Streitigkeiten ist ausschliesslicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz in Altendorf SZ. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

7.4. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der betreffenden Bestimmung möglichst nahe kommt. 

7.5. Sämtliche vertragliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Abweichung vom Erfordernis der Schriftform.

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