1. Anwendungsbereich
Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsabschlüsse gegenüber unseren Kunden gelten ausschliesslich unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen für Dienstleistungen (nachfolgend als „Bedingungen“ bezeichnet) in ihrer jeweils bei Vertragsschluss aktuellen Fassung, ohne dass es ihrer nochmaligen Übersendung oder eines erneuten Hinweises bedarf. Dem Kunden stehen nur die in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Ansprüche zu. Alle anderen Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Mit der ersten Bestellung bzw. der ersten Annahme der Leistung erkennt der Kunde unsere Bedingungen an und verzichtet auf eigene, widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen, selbst wenn diese in späteren Dokumenten wie Offerten, Rechnungen und Lieferscheinen erwähnt werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden, selbst bei Kenntnis von uns, keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird durch uns ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Angebotene Leistungen
2.1. Wir erbringen Leistungen insbesondere in den folgenden Bereichen:
• Planung;
• Erdungsmessungen;
• Messungen an Erdungs- und Kurzschlussgarnituren;
• Montage von Tiefenerdersonden.
2.2. Wir behalten uns ausdrücklich vor, unsere Leistungen jederzeit zu ändern.
3. Annahme der Offerte / Vertragsschluss
3.1. Unsere schriftlichen Offerten sind 30 Tage ab Datum der Ausstellung gültig, sofern nicht eine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist. Mit der Annahme der Offerte akzeptiert der Kunde die in der Offerte aufgeführten Leistungen zu den vorliegenden Bedingungen.
3.2. Ein verbindlicher Vertrag entsteht mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Leistungserbringung durch uns.
4. Unsere Vertragspflichten
4.1. Wir verpflichten uns zur sorgfältigen, gewissenhaften und getreuen Ausführung der Leistung. Wir erbringen unsere Leistungen nach bestem Wissen und praktischen Fähigkeiten. Ein bestimmter Erfolg ist jedoch nicht geschuldet.
4.2. Wir sind zu allen Handlungen ermächtigt, die zur ordnungsgemässen Ausführung des Auftrags gehören. Wir informieren den Kunden auf Verlangen regelmässig über den Stand der erbrachten Leistungen.
4.3. Wir sind berechtigt, zur Erbringung unserer Leistungen Dritte beizuziehen. In diesem Fall sorgen wir dafür, dass unsere vertraglichen Pflichten durch den beigezogenen Dritten vollständig eingehalten werden.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1. Wir erbringen unsere Leistungen auf der Grundlage der Informationen, die wir vom Kunden erhalten. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle zur ordnungsgemässen Auftragsausführung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und korrekt zur Verfügung zu stellen. Für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich.
5.2. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, trägt er die Folgen einer solchen Pflichtverletzung. Insbesondere hat er uns für einen allfälligen Mehraufwand zu entschädigen.
6. Termine
Allfällige Termine für die Durchführung der vereinbarten Leistungen werden mit dem Kunden vereinbart. Wir behalten uns das Recht vor, einen Termin aufgrund unvorhergesehener Umstände (z.B. Krankheitsfälle beim Personal) ohne Kosten- und Entschädigungsfolgen abzusagen oder zu verschieben.
7. Leistungsänderungen
7.1. Der Kunde hat uns Änderungswünsche in der Leistungserfüllung so rasch wie möglich mitzuteilen, damit wir diesen Wünschen – soweit zumutbar – Rechnung tragen können.
7.2. Falls sich die Umsetzung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirkt, insbesondere auf unseren Aufwand oder unseren Zeitplan, vereinbaren wir mit dem Kunden eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere eine Erhöhung der Vergütung und/oder eine Verschiebung allfällig vereinbarter Termine.
8. Vergütung
8.1. Die Vergütung erfolgt nach Zeitaufwand zu den in der Auftragsbestätigung mitgeteilten Preisansätzen. Wir behalten uns das Recht vor, die Preisansätze jederzeit zu ändern. Die Vergütung wird zu den zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung mitgeteilten Preisansätzen verrechnet.
8.2. Spesen und sonstige Auslagen sind – sofern nicht ausdrücklich anders in der Auftragsbestätigung festgehalten – in der vereinbarten Vergütung nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat zu den effektiven Kosten bzw. branchenüblichen Sätzen in Rechnung gestellt.
8.3. Die Vergütung und die Spesen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälligen weiteren gesetzlichen Abgaben.
9. Zahlungsbedingungen
9.1. Wir stellen unsere erbrachten Leistungen grundsätzlich quartalsweise oder nach Abschluss der Leistungserbringung in Rechnung.
9.2. Wir sind berechtigt, für bereits geleistete Leistungen und Auslagen Zwischenrechnungen zu stellen. Ausserdem können wir auf zu erbringenden Leistungen und Auslagen vor Beginn der Leistungserbringung angemessene Kostenvorschüsse verlangen.
9.3. Unsere Rechnungen enthalten eine detaillierte Aufstellung über das Datum der erbrachten Leistungen, über die Aktivitäten und über die zu bezahlenden Spesen und Steuern.
9.4. Unsere Rechnungen sind, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung, ohne Skonto und ohne weitere Abzüge zu zahlen.
9.5. Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein, so kommt er, ohne dass es einer Mahnung bedarf, mit Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug und schuldet einen Verzugszins von 5%. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behalten wir uns vor. Bestehen mehrere Forderungen gegenüber dem Kunden, so sind wir berechtigt, die Anrechnung von Zahlungen auf die einzelnen Forderungen zu bestimmen. Befindet sich der Kunde mit einer Forderung in Verzug, sind wir berechtigt, sofort, ohne besondere Ankündigung, alle weiteren Leistungen zu verweigern, bis der Kunde vorgeleistet hat.
10. Urheberrecht
Wir behalten in vollem Umfang sämtliche uns zustehenden Urheberrechte an den Arbeitsergebnissen.
11. Geheimhaltung
Wir sind verpflichtet, Dritten gegenüber Stillschweigen über alle uns vom Kunden anvertrauten oder sonst bekannt gewordenen geschäftlichen, betrieblichen oder technischen Informationen und Vorgänge zu wahren, welche vertraulichen Charakter haben. Diese Pflicht besteht über die Beendigung des Vertrags uneingeschränkt fort.
12. Aufbewahrung von Unterlagen / Zurückbehaltungsrecht
12.1 Wir bewahren die vom Kunden erhaltenen Unterlagen aller Art (z.B. Urkunden, Verträge, Vermerke, Korrespondenzen etc., gleichgültig, ob im Original, als Kopie oder im Entwurf) sorgfältig auf und verwenden diese nur in direktem Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags, oder soweit eine gesetzliche Pflicht besteht.
12.2 Wir behalten uns das Recht vor, die uns überlassenen Unterlagen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen zurückzubehalten.
13. Gewährleistung
13.1. Soweit unsere Leistungen mangelhaft sein sollten, beschränkt sich der Anspruch des Kunden, soweit gesetzlich zulässig, nach unserer Wahl auf Nachbesserung, Minderung oder Ersatz. Führt die Nachbesserung nicht zur Mängelfreiheit, kann der Kunde Minderung verlangen.
13.2. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
14. Haftung
14.1. Wir erbringen die vereinbarten Leistungen mit der nötigen Sorgfalt. Wir haften für Schäden, soweit sie ihre direkte Ursache in einer nachgewiesenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung unserer vertraglichen Pflichten oder anderer Sorgfaltspflichten haben.
14.2. Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitere Haftung aus Vertrag oder aus einem anderen Rechtsgrund ausdrücklich ausgeschlossen.
15. Höhere Gewalt
15.1. Im Falle höherer Gewalt, d.h. bei Eintritt von Ereignissen ausserhalb der Kontrolle der betroffenen Partei (wie beispielsweise bei Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Streiks, Cyberangriffen, Energieausfall, Verkehrsstaus, Feuer, Diebstahl, behördlichen Liefersperren oder Bezugsverboten von Produkten etc.), welche die Leistungserfüllung wesentlich beeinträchtigen oder verunmöglichen, hat die betroffene Partei die andere Partei von der Art des betreffenden Ereignisses und seiner voraussichtlichen Dauer so rasch wie möglich schriftlich zu benachrichtigen. In diesem Fall ist die betroffene Partei berechtigt, die Erfüllung ihrer Leistung im Umfang der Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, hat aber bei Dahinfallen des betreffenden Ereignisses die Leistungserbringung umgehend wieder aufzunehmen.
15.2. Die Parteien werden sich in guten Treuen bemühen, die Auswirkungen eines Ereignisses von höherer Gewalt so weit als möglich zu reduzieren.
16. Vertragsbeendigung
Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeiten oder durch Kündigung. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, kann der Auftrag mit einer Frist von 30 Tagen auf das Monatsende gekündigt werden. Aus wichtigem Grund kann der Auftrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt jeder Umstand, der es der kündigenden Partei nach Treu und Glauben unzumutbar macht, am Vertrag festzuhalten, namentlich die Eröffnung des Konkurses, eines Nachlass- oder eines ähnlichen Verfahrens über den Kunden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
17. Rechtsfall / Erfüllungsort / Gerichtstand / Nebenbestimmungen
17.1. Für alle, auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschliesslich das schweizerische Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
17.2. Der Erfüllungsort ist an unserem Geschäftssitz in Altendorf SZ.
17.3. Für alle Streitigkeiten ist ausschliesslicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz in Altendorf SZ. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
17.4. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der betreffenden Bestimmung möglichst nahe kommt.
17.5. Sämtliche vertraglichen Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Abweichung vom Erfordernis der Schriftform.