Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Mobilfunk
F: Das Gebäude verfügt nicht über eine Blitzschutzanlage, wir wollen aber eine Mobilfunkstation darauf errichten. Muss ich dem Gebäudeeigentümer eine Blitzschutzanlage auf sein Haus bauen ?
A: Im Normalfall nicht. Wenn keine Blitzschutzanlage vorhanden ist und Sie keine Blitzströme / Teilströme in das Gebäude einleiten, dann errichten Sie eine Antennenerdungsanlage gemäß DIN VDE 0855-300. Dies entspricht den aktuellen Vorschriften und auch dem für verbindlich erklärten ABB Merkblatt Nr. 16 (www.vde.com/blitzschutzfunksysteme). Wichtig: Die Ausführungsrichtlinien des Netzbetreibers müssen beachtet werden.
F: Die HVI Leitung liegt auf der C-Schiene direkt neben der Stromzuleitung. Ist das zulässig ?
A: Die HVI Leitung darf nur (!) mit dem dafür vorgeschriebenen Material befestigt werden. Ist dies der Fall, ist eine Leitungsführung direkt neben der Stromleitung zulässig. Sie müssen jedoch daran denken, dass trotzdem ein elektromagnetisches Feld entsteht, welches Ströme induktiv in die Stromleitung einkoppelt und einen hohen Spannungsfall verursachen können. Daher muss die Stromleitung am Anfang und Ende mit Überspannungsschutzgeräten versehen werden (z.B. DEHN DSE M2P 60 FM ( bei -48V) und DEHN DVA CSP 3P 100 FM bei Netzspannung).
F: Wir haben eine Antennenerdung nach DIN VDE 0855-300 in der Bestandsanlage. Jetzt wollen wir eine neue Technik nachrüsten. Muss ich hier isoliert aufbauen?
A: Wenn die neue Technik im vorhandenen Schutzbereich steht und Sie nach dem Umbau keine Blitz oder Blitzteilströme in das Gebäude eintragen: Nein, die Anlage hat dann - bei ordnungsgemäßen Zustand - Bestandschutz.
F: Die Blitzschutzanlage auf dem Dach ist von 1999 aber noch in Ordnung und funktionsfähig. Muss ich sie jetzt auf den neuesten Stand der Technik aufrüsten, weil wir eine Antenne getauscht haben?
A: Nein. Das Tauschen einer Antenne löst gemäß ABB Merkblatt Nr. 16 nicht den Bestandsschutz auf.
F: Wir haben eine zusätzliche Antenne im Schutzbereich der Bestandsanlage an den Mast gebaut. Habe ich damit den Bestandsschutz aufgelöst?
A: Nein. Der Bestandsschutz bleibt bestehen.
F: Wir müssen mit der neuen Zuleitung durch das Gebäude (Kamin). Was muss ich bei der Ausführung und dem Trennungsabstand beachten?
A: Sie müssen auf der ganzen Länge der durch das Gebäude verlegten Leitung die Einhaltung des Trennungsabstandes, besser gesagt "die Vermeidung von Überschlägen" sicherstellen. Da Sie dieses in der Regel nicht einhalten können, sollten Sie prüfen, ob eine Verlegung ausserhalb doch möglich ist. Ansonsten müssen Sie ein getrenntes (isoliertes) Blitzschutzsystem errichten.
F: Bei der Umrüstung wurde der Antennenträger um 1m verlängert, die HVI Leitung ist jetzt zu kurz, kann ich die einfach neu anschließen, oder verlängern?
A: NEIN! Keiner der im Moment am Markt befindlichen Leitungstypen der HVI Produktfamilie darf verlängert werden. Hier muss eventuell eine neue Leitung verlegt werden. Sie können allerdings prüfen, ob es nicht möglich ist, den gesamten Bereich des Endverschlusses mit Hilfe von Alu Rund 8mm zu „verlagern“ um den „fehlenden Meter“ auf diese Weise zu bekommen.
F: Kann ich bei Verwendung der HVI Leitung auf die Beschaltung mit Überspannungsschutzgeräten verzichten?
A: Nein. Die HVI Leitung kann bei richtigem Einsatz nur dafür sorgen, dass die hohe Spannung in der Leitung isoliert ist und keine Überschläge stattfinden. Das physikalische Gesetz, nach dem jeder von Strom durchflossene Leiter ein Magnetfeld erzeugt und dadurch induktiv auf sein Umfeld einwirkt, gilt auch hier. Deshalb müssen Leitungssysteme in der Nähe gegen Überspannung geschützt werden.