Um den in der Norm (DIN EN 62305/VDE 0185-305) geforderten Blitzschutz-Potentialausgleich für Blitzschutzklasse III oder IV umzusetzen, empfehlen wir für das Einfamilienhaus mit äußerem Blitzschutz den Überspannungsableiter DEHNshield ZP.
Für Mehrfamilienhäuser bedeutet dies eine erweiterte Sorgfaltspflicht der Eigentümergemeinschaft und der Vermieter.
Eines ist klar: Was für Neubauten vorgeschrieben ist, empfiehlt sich auch für bestehende Gebäude. Mieter und Eigentümer verlassen sich darauf, ihre Haushaltsgeräte und Infotainment-Systeme stets sicher betreiben zu können.
Wir empfehlen bei Mehrfamilienhäusern mit äußerem Blitzschutz DEHNshield ZP Kombi-Ableiter mit Schutzwirkung Typ 1+2+3.
Um Geräteausfall und Schäden vorzubeugen, ist ein einzelnes Überspannungsschutzgerät am Gebäudeeintritt oft nicht ausreichend. Weitere Schutzgeräte werden nach 10 Metern Leitungslänge in der Nähe des zu schützenden Endgerätes empfohlen. Der Schutz für die Geräte selbst (Endgeräteschutz) wird dann ohne großen Installationsaufwand ausgeführt.
Schutzkonzept für ein Mehrfamilienhaus mit äußerem Blitzschutz
Verpflichtend sind Überspannungsschutzmaßnahmen für die Stromversorgungsleitung. Für eingeführte Internet-, Telefon- und Breitbandkabel-Leitungen kann die DIN VDE 0100-443 keine Überspannungsschutzmaßnahmen fordern, sondern nur empfehlen. Aus unserer jahrzehntelangen Erfahrung wissen wir, dass ein sicheres und wirksames Überspannungsschutzkonzept nur erreicht werden kann, wenn Überspannungsableiter für alle eingeführten elektrischen Leitungen und damit auch für Kommunikationsleitungen eingesetzt werden. Der Installationsort für den Überspannungsschutz sollte so nah wie möglich am Gebäudeeintritt gewählt werden.
Empfohlen werden weitere Schutzgeräte, wenn die Leitungslänge zwischen Überspannungsschutzgerät und dem zu schützenden Endgerät mehr als 10 Meter beträgt.
